Mit Schreiben vom 14.08.2023 hat das Luftamt den Betrieb von Ultraleichtflugzeugen, Motorseglern and Echo-Klasse nach dem 31.12.2023 untersagt. Als Begründung wurde angeführt, dass der Sicherheitsstreifen beidseitig der Bahn nicht ausreichend sei. In Summe braucht man 60 m Breite für Bahn und Sicherheitsstreifen, wir haben jedoch nur 45 m Breite. Dies war schon immer so, aber in der Genehmigung standen auch immer die 60 m. Einen Bestandsschutz für eine Abweichung von den Auflagen gibt es halt nicht, auch wenn nie etwas passiert ist.

Wir haben mit den beiden Bauern, die die Flächen nördlich und südlich der Bahn bewirtschaften, darüber diskutiert, ob wir zusätzliche Flächen für die Sicherheitsstreifen pachten können. Das hatte leider keinen Erfolg. Für die Zukunft planen wir deshalb, einen Antrag auf Rückstufung des Platzes als Sonderlandeplatz für UL-Flugzeuge zu stellen. Die Vermessung hierfür ist beauftragt. Für die Eignung der Bahn und der vorhandenen Sicherheitsstreifen für UL wird ein Gutachten angefertigt.

Im Vorgriff auf unseren Antrag, hat das Luftamt mit Schreiben vom 28.11.2024 genehmigt, dass der Platz in der aktuellen Form für UL-Flugzeuge bis 31.05.2024 betrieben werden kann. Der Vorstand hat die Unterlagen für die dauerhafte Genehmigung fertiggestellt und Ende März 2024 zur Genehmigung eingereicht. Gleichzeitig haben wir "Fliegen ohne Flugleiter" in Beilrode beim Luftamt beantragt. Das PPR-Verfahren hierfür wird zu gegebener Zeit auf dieser Webseite veröffentlicht.

Der Windenschleppbetrieb von Gleitschirmen und Hängegleitern ist von diesen Vorgängen nicht betroffen und ist unbefristet genehmigt.

Hier der Text des aktuellen NOTAM zu diesem Thema:

(E4144/23 NOTAMN

Q) EDWW/QFALC/IV/NBO/A /000/999/5134N01303E005

A) EDOG B) 2401010000 C) 2403312359 

E) AD CLSD TO THE FLW ACFT: 2000KG AND GLD (P, SELF-LAUCHING).)


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